Der Umstand, dass die meisten Gasunglücke auf bewusste Manipulationen zurückgehen, heißt nicht, dass auf eine kontinuierliche und fachgerechte Untersuchung der Gasleitungen verzichtet werden kann. Auf öffentlichen Wegen und Straßen ist für diese Überprüfung der Gasleitungswege der jeweilige Gasversorger verantwortlich. Auf unseren Grundstücken bzw. Häusern liegt die Verantwortung und Sorgfaltspflicht jedoch bei uns, die wir selbstverständlich nicht vernachlässigen.
„Damit unsere Mieter sicher wohnen, ergreifen wir regelmäßig besondere Maßnahmen“, sagt GSW-Geschäftsführer Roy Lilienthal. Deshalb wurde die Firma GAS-Control mit der fachgerechten Überprüfung all unserer Häuser beauftragt, die mit Gas versorgt werden.
Sämtliche Gasinnenleitungen in Betrieb und die Anschlüsse zu den Gasgeräten von 440 Wohnungen und 260 Heizzentralen unseres Bestandes werden zukünftig alle zwei Jahre auf Undichtigkeiten überprüft, wie auch das gesamte Leitungssystem im Gebäude auf Dichtheit in Form einer Gebrauchsfähigkeitsprüfung untersucht wird.
Davon betroffene Mieter werden rechtzeitig circa eine Woche im Voraus per Aushang und Benachrichtigungskarte über den Termin der Dichtigkeitsprüfung in ihren Wohnungen informiert. Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung des gesamten Leitungssystems wird ebenfalls rechtzeitig vor Prüfung mit Benachrichtigungskarte und Aushang angekündigt.
