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Neue Trinkwasserverordnung

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Ratgeber Wohnen

Die GSW lässt Trinkwasserprüfungen durchführen

Mit der Einführung der neuen Trinkwasserverordnung am 1. November 2011 sind wir als Vermieter nun verpflichtet, alle Warmwasserbereitungsanlagen unserer Häuser zur zentralen Trinkwassererwärmung beim Gesundheitsamt zu melden und jährlich eine Trinkwasserprüfung durchzuführen.

Ziel der Trinkwasserverordnung ist es, Gesundheitsrisiken – beispielsweise durch Legionellen – durch eine verstärkte Kontrolle des Trinkwassers zu vermindern. „Wasser für den menschlichen Gebrauch muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Dieses Erfordernis ist erfüllt, wenn bei der Wassergewinnung, der Wasseraufbereitung und der Verteilung die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden“, heißt es in der Verordnung.

Um diese Anforderungen zu erfüllen, haben wir die Unternehmung TECHEM, die bei der Trinkwasserprüfung mit dem Labor SGS Institut Fresenius zusammenarbeitet und bereits den Wärmedienst in unseren Häusern erledigt, mit der Probeentnahme beauftragt. Die umlagefähigen Kosten fließen gemäß § 2 Nr. 2 der Betriebskostenverordnung in die Jahresabrechnung ein. Das technische Einrichten der Entnahmestellen wird von uns als Vermieter getragen.