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Tschüss Kontonummer und Bankleitzahl, hallo IBAN und BIC

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Aktuelles

Einheitlicher Zahlungsverkehr bringt viele Neuerungen

SEPA, IBAN und BIC – um diese Begriffe kommt zurzeit kaum jemand herum. Je näher der 1. Februar 2014 für die Unternehmen rückt, desto mehr ist die Umstellung des Zahlungsverkehrs in aller Munde. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben der EU zu einem einheitlichen Zahlungsverkehr gehören die heutigen nationalen Verfahren mit Kontonummer und Bankleitzahl bald der Vergangenheit an.

Zunächst zu den Begriffen: SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area und heißt auf Deutsch Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum. IBAN bedeutet International Bank Account Number und ersetzt die alte Kontonummer. Die IBAN besteht in Deutschland aus 22 Stellen, zusammengesetzt aus dem Länderkennzeichen DE, einer Prüfziffer sowie einem Nummernblock, in den die bisherige Bankleitzahl und die Kontonummer integriert werden. BIC (Business Identifier Code) steht für die internationale Bankleitzahl. Betroffen von der Umstellung ist jeder Kontoinhaber, egal ob Unternehmen oder Privatperson. Sie als Privatperson können aber in einer Übergangszeit bis zum 1. Februar 2016 Zahlungen noch wie bisher mit Kontonummer und Bankleitzahl vornehmen. Zudem wird Ihre Hausbank für Sie IBAN und BIC kostenlos generieren und Ihnen bei Unklarheiten oder Fragen behilflich sein.

Die Einführung des SEPA-Verfahrens ist die Antwort auf das enge Zusammenwachsen der Länder in der europäischen Union, das sich auch auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr auswirkt. Durch die Umstellung auf das SEPA-Zahlungsverfahren für Überweisungen und Lastschriften erfolgt eine europaweite Vereinheitlichung, die einen gemeinsamen Binnenmarkt schaffen soll. Bargeldlose Zahlungen können zukünftig europaweit einfacher und sicherer getätigt werden. Auch ein verbesserter Verbraucherschutz sowie eine europaweit freie Kontowahl sollen ermöglicht werden.

Die GSW wird das SEPA-Zahlungsverfahren bereits zum 01.07.2013 einführen und die Mieten im Wege des SEPA-Lastschriftverfahrens einziehen. Wir haben Ihnen hierfür bereits Ende Mai in einem Brief die für Sie geltende IBAN und BIC mitgeteilt. Die im Rahmen des Mietvertrags erteilte Einzugsermächtigung behält dabei weiterhin ihre Gültigkeit und wird von der GSW in ein SEPA-Mandat umgewandelt, sodass auch weiterhin eine reibungslose Zahlung gewährleistet ist. Sie müssen also nichts Weiteres mehr unternehmen.